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Zwei Jahre Herstellergarantie on top
MATTIA Kauf registrieren und zwei Jahre Herstellergarantie zusätzlich genießen
Mit dem Kauf Deines MATTIA Akkordeons hast Du eine gute Wahl getroffen. Wir bedanken uns bei Dir für das
Vertrauen und schenken Dir zwei zusätzliche Jahre Herstellergarantie!
Wie? Ganz einfach:
- Gib die Seriennummer Deines Instruments ein.
- Nach der Bestätigung der Seriennummer kommst Du auf unser kurzes Kontaktformular.
- Einfach ausfüllen, abschicken und schon ist Dein Akkordeon für die Garantieverlängerung registriert. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst Du per Post eine Garantiekarte.
Fertig!
BITTE SERIENNUMMER EINGEBEN
HOHNER-Herstellergarantie für die Akkordeon-Linie „MATTIA“,
gültig ab dem 01.04.2019
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Zum Kauf Ihres Akkordeons unserer Premium Line „MATTIA“
gratulieren wir Ihnen. Sie haben damit ein hochwertiges
Akkordeon erworben, das mit höchstem handwerklichem Know-How
hergestellt wurde. Unsere Instrumente unterliegen einer strengen
Qualitätskontrolle. Um sicher zu stellen, dass Sie auch nach
Jahren keine Probleme mit Ihrem neuen Akkordeon haben werden,
bieten wir Ihnen mit der nachfolgenden Garantieerklärung den
Abschluss einer Garantie an, die über die gesetzliche
Gewährleistung deutlich hinaus reicht.
1. Gegenstand dieser Garantie
a) Die Firma HOHNER Musikinstrumente GmbH, Andreas-Koch-Straße 9, 78647 Trossingen, nachfolgend HOHNER genannt, übernimmt gegenüber dem Endkunden zusätzlich zur gesetzlich festgelegten Gewährleistung seitens des Verkäufers (zwei Jahre in Deutschland) eine zusätzliche Garantiezeit von weiteren zwei Jahren. Dazu ist es aber zwingend erforderlich, dass der Endkunde nach dem Erwerb des Instruments dieses innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf bei HOHNER registrieren lässt und damit das Angebot zum Abschluss der Garantie annimmt.
b) Diese Garantie gilt ausschließlich für HOHNER Akkordeons des Typs MATTIA, die ab dem 01.04.2019 vom Endkunden erworben wurden. Dies ist per Kaufbeleg bzw. per Lieferschein nachzuweisen.
c) Die von dieser Garantie erfassten Komponenten sind Gehäuseteile, Mechaniken (Bassmechanik, Tastatur, Registermechaniken) und Stimmstöcke.
d) Ausgenommen von dieser Garantieleistung sind Verschleißteile wie Stimmplatten mit Stimmzungen und Ventilen.
e) Diese Garantie gilt nur für den Endkunden und ist nicht übertragbar.
f) Endkunden im Sinne dieser Garantie sind alle natürlichen Personen, die ein Akkordeon des Typs HOHNER MATTIA von einem Fachhändler zur erstmaligen Verwendung erworben haben. Sie gilt nicht zum Zweck der Weiterveräußerung an Dritte.
2. Garantieerklärung
HOHNER übernimmt für die unter 1c) dargestellten Komponenten der MATTIA-Instrumente die Garantie dafür, dass bei sachgemäßer Verwendung durch den Endkunden als Garantienehmer die Instrumente während der Garantiezeit mangelfrei bleiben.
3. Leistungen im Garantiefall
a) Die Garantieleistung, die HOHNER erbringt, besteht ausschließlich darin, dass HOHNER bezüglich der MATTIA-Instrumente aufgetretene Mängel innerhalb der Garantiezeit für den Endkunden kostenlos repariert.
b) Kosten, insbesondere Transportkosten, die dem Endkunden zur Durchführung dieser Garantieleistungen entstehen, werden nicht ersetzt.
c) Eventuelle Verluste, die dem Endkunden dadurch entstehen, dass das Instrument nicht spielbar ist (z.B. Absagen von Engagements) sind von dieser Garantie ausdrücklich nicht erfasst.
4. Garantiezeit
a) Die Garantiezeit für Akkordeons der Baureihe MATTIA beginnt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit, die länderspezifisch unterschiedlich geregelt ist.
b) Der Endkunde hat zu belegen, dass die jeweilige Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist. Dies geschieht im Allgemeinen durch Vorlage des entsprechenden Kaufbelegs. Anderenfalls ist HOHNER dazu berechtigt, den Beginn der Garantiezeit nach Maßgaben des Herstelldatums zu bestimmen.
c) Die Garantiezeit beträgt genau 24 Monate und schließt sich an die Gewährleistungszeit an.
d) Die Garantiezeit verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie. Ein abgewickelter Garantiefall führt auch nicht zu einer neuen Garantie für dasselbe Akkordeon oder dessen Bauteile. Eine von der Garantiezeit verbliebene Restgarantiezeit gilt auch für ein unter dieser Garantie repariertes oder ersetztes Bauteil oder für das Gesamtinstrument.
5. Voraussetzungen und Garantieausschluss
a) Die Rechte aus dieser Garantie muss der Endkunde innerhalb der jeweiligen Garantiezeit, spätestens bis zum Ende des dem Garantieendzeitpunkt folgenden Werktages durch schriftliche Erklärung gegenüber seinem Fachhändlers geltend machen und dabei das entsprechende Instrument oder ggf. bemängelte Teile davon zusammen mit der Rechnung oder einem anderen Dokument, aus dem sich das Kaufdatum ergibt, vorlegen.
b) Eine Leistung unter dieser Garantie ist ausgeschlossen, sofern der dargestellte Mangel darauf zurückzuführen ist, dass
- das Instrument nicht sach- und bestimmungsgemäß bezüglich der Bedienungsanleitung benutzt wurde;
- das Akkordeon mit Lösungsmitteln in Kontakt kam bzw. mit solchen gelagert wurde;
- Arbeiten am Instrument durchgeführt wurden, die nicht fachmännisch erfolgten;
- Eigenmächtige Veränderungen vorgenommen wurden;
- Ein Sturz oder sonstiger Unfall mit dem Instrument geschah.
c) Soweit sich ein Mangel als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, hat der Endkunde die Kosten zu tragen, die bei der Untersuchung des Akkordeons entstehen. Sofern der Endkunde nach Information über das Nichtgreifen der Garantie und über die voraussichtlichen Reparaturkosten eine Überarbeitung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für mögliche Ersatzteile, die Arbeitskosten und die Rücksendung zu tragen.
6. Andere Ansprüche
a) Unabhängig von diesen freiwilligen Garantieleistungen und ob diese in Anspruch genommen werden bestehen für den Endkunden uneingeschränkt sämtliche Ansprüche aus der gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängelhaftung gegenüber dem Fachhandel, wo er das Instrument erworben hat.
b) Auch die Haftung von HOHNER nach dem Produktsicherheitsgesetz und anderer zwingender gesetzlichen Haftungsvorschriften wird durch die hierin übernommene Garantie nicht berührt.
7. Nebenbestimmungen
a) Änderungen dieser Garantie sind nur in schriftlicher Form möglich.
b) Die Abwicklung dieser Garantie erfolgt über den Fachhändler, bei dem das Instrument erworben wurde. Andere Dritte sind grundsätzlich nicht befugt, im Rahmen dieser Garantie Erklärungen im Namen von HOHNER abzugeben.
c) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aufgrund dieser Garantie ist Tuttlingen.
d) Für diese Garantie gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
Du findest sie ganz einfach auf der Rückseite des Akkordeons:
Fast geschafft! Die Seriennummer ist korrekt
Beantworte noch die folgenden Fragen, damit wir Deine Kontaktdaten im Falle einer Garantie auch gespeichert haben. Werde am besten auch gleich Teil der HOHNER Community und abonniere unseren Newsletter, um keine Neuigkeiten und Aktionen mehr zu verpassen!
Kontaktformular
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Wir haben Deine Daten übernommen und senden Dir per Post Deine persönliche Garantiekarte zu.